Appartement „Lounge“ Familienfreundliches und gemütliches, neu renoviertes Ferienappartement für 2 Personen, damit sich unsere Gäste wohlfühlen. Es liegt in einem Ferienwohnpark am Silbersee einem der saubersten Badeseen in Hessen, auf einem rund 1000 qm großem Grundstück mit großer Rasenfläche und einem Freisitz. Kraftfahrzeuge dürfen den Ferienwohnpark nur eingeschränkt befahren, nahe Parkmöglichkeiten sind vorhanden. Einkaufsmöglichkeiten bestehen in unserem kleinen Einkaufsshop nebenan und in Frielendorf (1,5 km). Sie können auf mehreren Wanderwegen wandern, und auf Mountainbike- und Radfahrstrecken Radfahren. Der Silbersee verfügt über zwei Strände, davon einer mit DLRG Badeaufsicht (saisonabhängig).
Viele weitere Freizeitmöglichkeiten (z.B. Wellnessparadies, Outdoor Kletterpark, Beachvolleyball- und Basketballfeld, Skaterbahn, Minigolfplatz, Sommerrodelbahn mit einem großen Abenteuerspielplatz, Streichelzoo, Kinder-Quadfahren, Riesentrampolin, Indoorspielplatz Friloland und für die Eltern ein schöner Biergarten) alles zusammen ganz in Ihrer Nähe.Wenige Kilometer entfernt ist der Wildpark Knüll ein gern besuchter Ausflugsort, ebenfalls einen Ausflug wert sind Homberg, Schwalmstadt, Melsungen, Fritzlar, Borken, Bad Hersfeld, Alsfeld, Rotenburg/F oder Kassel Unsere Ferienwohnung: Die Wohnung hat ein gemütliches Wohn- Schlafzimmer mit einer Essecke, SAT-TV, Radio mit CD-Player eine voll ausgestattete Küchenzeile mit Kühlschrank und Gefrierfach, 2 Plattenherd, Backofen, Mikrowelle, mini Geschirrspüler, Wasserkocher, Toaster, Kaffeemaschine, umfangreiches Geschirr, 1 Doppelbett, einen großen Wohn- Kleiderschrank, 1 neues Duschbad mit WC. Zur Erstausstattung gehört Bettwäsche und Handtuchpaket. Hund ist erlaubt.
Hauptsaison pro Woche 225,- €
Zwischensaison pro Woche 195,- €
Mietbedingungen
25 % Anzahlung vom Mietpreis bei Buchung
Restzahlung, Endreinigung und Kaution: 4 Wochen vor Anreise
Anreisetag Samstag, Uhrzeit nach Absprache
Abreisetag Samstag bis spätestens 11.00 Uhr
Stornierung / Aufenthaltsabbruch
Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der zu denselben Konditionen in den Vertrag eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (außer Endreinigung und Kaution) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.
Kündigung
bis 9 Wochen vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises
bis 5 Wochen vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises
bis 2 Wochen vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
später als 2 Wochen vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
Gleichwohl ist der Vermieter bemüht das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.